Die ordnungsgemäße Buchhaltung ist die Basis für den Jahresabschluss. Wir erstellen im Jahr 2024 rund 150 Jahresabschlüsse für GmbHs bzw. UGs. Weiterhin erstellen wir im Jahr 2024 rund 100 Einnahmenüberschussrechnungen und Jahresabschlüsse für Selbständige sowie Freiberufler. Der Jahresabschluss dokumentiert Ihren Erfolg und wird stets von unseren Steuerberaterinnen und Steuerberatern analysiert und in einem Termin mit unseren Mandanten besprochen. Durch den Jahresabschluss erfahren Sie wichtige ökonomische Details über Ihren Erfolg. Verbesserungspotentiale können aus dem Jahresabschluss abgeleitet werden.
Die Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses ergibt sich aus den § 238ff HGB. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem § 266 HGB. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem § 275 HGB. Nach § 245 HGB ist der Jahresabschluss unter Angabe des Datums zu unterzeichnen.
Kapitalgesellschaften, wie die AG, die GmbH und die UG sind offenlegungspflichtig. Kleinstunternehmen im Sinne § 267 a HGB haben die Bilanz einzureichen. Kleine Unternehmen im Sinne § 267 Abs. 1 HGB haben nach § 326 Abs.1 HGB die Bilanz und den Anhang einzureichen. Die Rechnungsunterlegungsunterlagen sind ausschließlich beim Betreiber des Bundesanzeigers und nur in elektronischer Form einzureichen. Die Rechnungsunterlegungsunterlagen sind spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag des Geschäftsjahres, auf das sie sich beziehen, beim Betreiber des Bundesanzeigers einzureichen.
In der Praxis hat der § 335 HGB eine höhere Bedeutung. Nach § 335 HGB droht den Firmen ein Ordnungsgeldverfahren, die nicht fristgerecht die entsprechenden Unterlagen offengelegt haben. Zunächst wird eine sechswöchige Frist gesetzt, um die entsprechenden Unterlagen hochzuladen. Hierfür wird in der Regel eine Gebühr von 103,50 EUR festgesetzt. In diesem Schreiben wird ferner ein Ordnungsgeld von 2.500 EUR angedroht. Kommt die Unternehmung dieser Aufforderung nicht nach, wird das Verfahren unter Androhung eines erneuten Ordnungsgeldes wiederholt. Dieses Verfahren wird so lange fortgeführt, bis die Unterlagen offengelegt sind oder die Unterlassung der Offenlegung gerechtfertigt wird.
Auch beim Fehlen der Feststellung, kann das Ordnungsgeldverfahren eingeleitet oder fortgesetzt werden.
Im Falle einer Betriebsprüfung ist es wichtig, die Buchhaltungs- und Jahresabschlussdaten im GDPdU-Format auf digitalem Weg (per Mail oder Daten-CD) an die Finanzbehörden zu übermitteln. Hierzu ist es wichtig, die Daten zur Verfügung stellen zu können. Wir nutzen die DATEV-Software, die über derartige Möglichkeiten verfügt. Derzeit gibt es eine Reihe von Softwareanbietern, die neu auf den Markt drängen. Es ist darauf zu achten, dass ein GDPdU-Format exportiert werden kann.
Aktuelles Steuerrecht ist die Basis für eine qualifizierte Steuerberatung. Weiterbildung ist uns sehr wichtig. Als Steuerberaterin und Steuerberater kennen wir die Änderungen der Insolvenzordnung aufgrund der Corona-Pandemie und müssen die gewährten Corona-Hilfen richtig bilanzieren. Eventuelle Rückzahlungen der Corona-Hilfen müssen beachtet werden. Wir beantragen die Corona-Überbrückungshilfe II und Überbrückungshilfe III. Novemberhilfen und Dezemberhilfen müssen beispielsweise auch bei der Überbrückungshilfe II und der Überbrückungshilfe III berücksichtigt werden. Abschreibungsregelungen haben sich für das Jahr 2021 für PCs geändert.
Als Steuerberaterin und Steuerberater erfahren wir sehr viele Informationen und Details über unsere Mandanten. Datenschutz ist selbstverständlich. Datenschutz ist wichtig. Das Steuerberatungsgesetz verpflichtet uns Steuerberaterinnen und Steuerberater weit über den Datenschutz hinaus zur Verschwiegenheit bzgl. der uns vorliegenden Informationen. Das gilt für alle unsere Mitarbeiter unserer Steuerberatungsgesellschaft.
Das Unternehmenssteuerrecht bildet einen Schwerpunkt unserer Arbeit. Zu nennen sind die Körperschaftsteuererklärung, die Gewerbesteuererklärung und die Umsatzsteuererklärung. In Deutschland bestehen enorme unternehmerische Pflichten im Bereich des Steuerrechts und des Bilanzrechts. Jede GmbH hat die jährliche Pflicht zur Aufstellung einer Handelsbilanz. Diese ist im notwendigen Mindestumfang in digitaler Form beim elektronischen Bundesanzeiger fristgerecht zu veröffentlichen. Bei Fristüberschreitung drohen empfindliche Strafen. Dem Finanzamt ist fristgerecht die E-Bilanz digital einzureichen. Die DATEV-Software unterstützt uns auch an dieser Stelle.
Unsere Steuerberatungsgesellschaft besteht aus einem hochqualifizierten, tollen und motivierten Team. Ein kompetenter Service ist uns wichtig. Wir ermöglichen unseren Mitarbeiter Karriere zu machen. Karriere erfolgt auch durch die Übernahme komplexerer Mandate und durch Unterstützung bei der Weiterbildung zum Bilanzbuchhalter, Steuerfachwirt, Steuerberaterin und Steuerberater. Karriere fängt bei uns auch durch die Ausbildung zur Steuerfachangestellten oder zum Steuerfachangestellten an. Wir bilden aus. Wir freuen uns auf Ihre Mail.
Wir versuchen täglich, noch besser zu werden – so wie unsere Mandanten. Wir interessieren uns für die wesentlichen Details unserer Mandanten.
Haben Sie Ihre Steuern und Ihre steuerlichen Pflichten im Blick?! Durch den Fokus auf Ihre Steuern und Ihre steuerlichen Pflichten und aber auch Rechte können Sie Ihr Leben besser und einfacher gestalten. Es lohnt sich.
Wir lieben Steuerberatung. Wir lieben unsere Arbeit und die täglichen Herausforderungen.
Nachfolgend erfahren Sie mehr über uns. Gern erfahren wir Ihre Zukunftspläne.