Aktivrente: Einführung Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmern im Rentenalter ab 1. Januar 2026
Update Aktivrente 2026 – 2.000 Euro steuerfrei pro Monat
§ 3 Nr. 21 EStG
Der Fachkräftemangel ist überall im Land spürbar. Um diesem Mangel entgegenzuwirken, sollen positive Anreize geschaffen werden, die zukünftige Rentner zum Weiterarbeiten motivieren sollen. Gleichzeitig soll die Wirtschaft gestärkt werden. Auch wir als Steuerkanzlei freuen uns natürlich darüber, wenn unsere Mitarbeiter im Rentenalter weiterarbeiten wollen und uns und unsere Mandanten mit ihrem Fachwissen weiterhin tatkräftig unterstützen. Am 15. Oktober 2025 wird der Gesetzentwurf zur Aktivrente von der Bundesregierung vorgestellt. Damit wird ein Wahlversprechen umgesetzt. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 5. Dezember 2025 beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrats erfolgte dann am 19.Dezember 2025. Am 23. Dezember 2025 wurde das Aktivrentengesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Aktivrente ist nun zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Sie ist eine wichtige Maßnahme zur flexiblen Arbeitsmarktgestaltung und hilft Beschäftigten und Arbeitnehmern.
Das Aktivrentengesetz ist hier geregelt: § 3 Nr. 21 EstG:
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html
Wer erhält die Aktivrente ab 1. Januar 2026?
Die Aktivrente erhalten nur sozialversicherungspflichtig angestellte Arbeitnehmer. Arbeitnehmer müssen außerdem die Regelarbeitsgrenze erreicht haben. Das bedeutet, dass Sie das 67. Lebensjahr, einschließlich Übergangsregelung, erreicht haben müssen. Die Aktivrente erhalten Steuerpflichtige unabhängig davon, ob Sie schon eine Rente beziehen oder den Rentenbezug aufgeschoben haben. Die Aktivrente gilt ab dem Folgemonat nach Erreichen der Regelatersgrenze.
Bei einer vorgezogenen Altersrente gilt die Aktivrente nicht. Die vorgezogene Altersrente ist möglich, wenn z.B. die erforderliche Anzahl an Beitragsjahren erreicht wurde, wobei hier Abschläge in Kauf genommen werden müssen, es sei denn der Beschäftigte hat 45 Beitragsjahre erreicht.
Was muss vor und nach einer Weiterbeschäftigung mit der Aktivrente beachtet werden?
Einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung gibt es mit der Aktivrente nicht. Soll der Arbeitnehmer nach Eintritt der Regelaltersgrenze weiterbeschäftigt werden, muss der bestehende Arbeitsvertrag geprüft werden. Es muss ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen werden, wenn der bestehende Arbeitsvertrag eine Altersgrenzenklausel enthält.
Die Aktivrente muss über eine gesonderte, eigene Lohnart abgebildet werden und muss vom regulären Lohn getrennt ausgewiesen werden. Die Lohnart muss steuerfrei und voll sozialversicherungspflichtig sein.
Wer erhält die Aktivrente ab 1. Januar 2026 NICHT?
Beamte, Selbstständige, Land- und Forstwirte sowie Minijobber erhalten keine Aktivrente.
Steuer und Abgaben
Welche Vorteile bringt die neue Aktivrente ab 1. Januar 2026 mit sich? Lohnt es sich finanziell für Beschäftigte weiterzuarbeiten? 2.000 Euro pro Monat können Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, steuerfrei dazuverdienen. Verdient ein Arbeitnehmer mehr als 2.000 Euro im Monat, so muss der darüber liegende Betrag versteuert werden. Beispielsweise müssten von 2.500 Euro Hinzuverdienst im Monat 500 Euro versteuert werden. Die Aktivrente unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.
Sozialversicherungspflicht
Wie sieht es mit der Sozialversicherungspflicht bei der Aktivrente aus? Die Aktivrente ist sozialversicherungspflichtig. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dabei gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14 Prozent in der gesetzlichen Krankenversicherung für Rentner. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dabei erhöht der Beitrag nicht die Rentenansprüche des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer kann nach Erreichen der Regelaltersgrenze auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten. Die zusätzlich gezahlten Rentenversicherungsbeiträge führen zu zusätzlichen Entgeltpunkten und damit zu einer Erhöhung der Rentenzahlung.
Nach zwei Jahren soll der Erfolg und die Wirksamkeit der Aktivrente überprüft werden.
Wir werden Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden halten.
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Dr. Alexander Georgi, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Berlin
Christiane Georgi, Steuerberaterin, Berlin
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