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Die Bundesregierung bringt das dritte Entlastungspaket 2022 am 4.9.2022 auf den Weg

Steuerberater und deren Softwareanbieter sind wiederum gefordert, die Maßnahmen umzusetzen.

Die Ampelkoalition hat sich geeinigt und bringt ein drittes Entlastungspaket von mehr als 65 Milliarden Euro auf den Weg. Dieses dritte Paket ist umfangreicher als das erste und zweite Entlastungspaket zusammen.

Die Preise für Gas und Strom werden in den kommenden Monaten in die Höhe schnellen. Dieses Mal sollen durch die angekündigten Maßnahmen alle Haushalte, auch Rentner und Studenten, entlastet werden.

Demzufolge enthält das dritte Entlastungspaket die folgenden Maßnahmen:

  1. einmalige Energiepreispauschale (EPP) von 300 Euro für alle Rentner– Auszahlung über die Deutsche Rentenversicherung zum 1. Dezember 2022
  2. Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro für Studierende und Fachschüler, die vom Bund getragen wird, wie die Auszahlung erfolgt, wird mit den Ländern beraten
  3. Reform des Wohngeldes zum 1. Januar 2023
  4. Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2023
  5. Midijob: Anhebung der Höchstgrenze auf 2.000 Euro zum 1. Januar 2023
  6. Abbau der Kalten Progression ab dem 1. Januar 2023
  7. Erhöhung des Kindergeldes ab dem 1. Januar 2023
  8. Inflationsprämie in Höhe von 3.000 Euro – steuer-und sozialabgabenfrei
  9. Unternehmenshilfen und Spitzenausgleich für energieintensive Unternehmen
  10. Bundesweites Ticket im Öffentlichen Nahverkehr als Nachfolger des 9-Euro-Tickets
  11. Verlängerung des Kurzarbeitergelds
  12. Umsatzsteuer in der Gastronomie
  13. Maßnahmen zum Schutz der Mieter (Energierecht)
  14. Einführung nationale Mindestbesteuerung
  15. Abschaffung der sog. Doppelbesteuerung der Rente
  16. Senkung der Umsatzsteuer für Gas auf 7 Prozent
  17. Entfristen und Verbessern der Home-Office-Pauschale
  18. Strompreisbremse für Basisverbrauch
  19. CO2-Preis wird später erhöht

 

1. Einmalige Energiepreispauschale (EPP) für Rentner:

Auszahlung von 300 Euro für alle Rentner im Dezember 2022

Da die Rentner bei der Auszahlung der Energiepreispauschale im September 2022 nicht begünstigt waren, erhalten sie zum 1. Dezember 2022 einmalig 300 EUR. Die Auszahlung erfolgt über die Deutsche Rentenversicherung. Zu beachten ist hierbei, dass es sich dabei um eine einkommensteuerpflichtige Einnahme handelt. Das heißt, wer als Rentner einkommensteuerpflichtig ist, muss im nächsten Jahr 2023 in der Einkommensteuererklärung für 2022 auf die 300 Euro EPP Einkommensteuer zahlen.

2. Einmalige Entlastung für Studenten und Fachschüler:

Auszahlung von 200 Euro

Studenten und Berufsfachschüler sollen mit einer Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro entlastet werden, die der Bund trägt. Wie und wann die Auszahlung erfolgen soll, wird noch mit den Ländern beraten.

3. Reform des Wohngeldes

Die Energiepreise steigen und mit ihnen die Kosten für jeden Einzelnen. Um dem entgegenzuwirken, wird das Wohngeld zum 1. Januar 2023 reformiert. Im Herbst soll es für Wohngeldbezieher einen Heizkostenzuschuss in Höhe von einmalig 415 Euro für einen 1-Personen-Haushalt, 540 Euro für 2 Personen und für jede weitere Person zusätzlich 100 Euro geben. Der Heizkostenzuschuss und eine Klimakomponente sollen im Zuge der Reform ab 2023 dauerhaft im Wohngeld enthalten sein. Außerdem wird der Kreis der Wohngeldberechtigten auf 2 Mio. Bürger erweitert.

4. Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2023

Ab dem 1. Januar 2023 wird das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld künftig Bürgergeld heißen. Ab dem 1. Januar 2023 führt das zu einer Erhöhung des Bürgergeldes auf etwa 500 Euro.

Kritiker bemängeln, dass Anreize und Motivation zum Arbeiten hierdurch entfallen.

In einer Zeit des Fachkräftemangels ist es unverständlich, dass arbeitsfähige Menschen sechs Monate ohne Sanktionen nicht arbeiten und staatliche Unterstützung erhalten. Der Bundesarbeitsminister erklärt das mit Respekt vor den Leuten, die das Bürgergeld erhalten. Wir finden es allerdings gegenüber der arbeitenden Bevölkerung respektlos und vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels als falsch. Anreize zum Nichtstun zu setzen, ist verantwortungslos, respektlos und ein Schlag ins Gesicht für die, die täglich arbeiten, Steuern bezahlen und den Laden am Laufen halten.

5. Midijob: Anhebung der Grenze auf 2.000 Euro ab 1. Januar 2023

Zum 1. Oktober 2022 wird die Grenze im Midijob bereits von 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben. Zum 1. Januar 2023 steigt die Höchstgrenze für die Beschäftigten im Übergangsbereich (Midijob) nochmals auf 2.000 Euro im Monat.

6. Abbau der Kalten Progression ab dem 1. Januar 2023

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat am 10.08.2022 hierzu Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz vorgestellt. Demnach ist ab dem 1. Januar 2023 eine weitere Anhebung des Grundfreibetrags um 285 Euro auf 10.632 Euro vorgesehen und in 2024 eine weitere Anhebung des Grundfreibetrags um 300 Euro. Konkretere Aussagen dazu sind erst möglich, wenn im Herbst der Progressionsbericht und der Existenzminimumbericht vorliegen.

7. Kindergelderhöhung und Kinderzuschlagerhöhung ab 1. Januar 2023

Eine Erhöhung des Kindergelds erfolgt ab 1. Januar 2023 für das erste, zweite und dritte Kind um jeweils 18 Euro auf 237 Euro. Für das vierte und für jedes weitere Kind bleibt es bei monatlich 250 Euro. Ab 2024 soll das Kindergeld für die ersten drei Kinder nochmals um 6 Euro pro Monat auf dann 233 Euro monatlich steigen.
Zum 1. Juli 2022 wurde der Kinderzuschlag bereits um 20 Euro monatlich je Kind auf 229 Euro monatlich erhöht. Zum 1. Januar 2023 wird der Kinderzuschlag im Zuge der Inflation nochmals erhöht auf nunmehr 250 Euro monatlich je Kind.

8. Inflationsprämie in Höhe von 3.000 Euro – steuer-und sozialversicherungsfrei

Hierzu verweisen wir auf unseren Blogartikel zur Inflationsprämie auf unserer Homepage: 3.000 EUR Inflationsprämie vom Arbeitgeber: Steuer- und sozialabgabenfrei

9. Unternehmenshilfen und Spitzenausgleich für energieintensive Unternehmen

Die hohen und weiter steigenden Energiekosten machen vielen Betrieben und Unternehmen ernsthafte Probleme. Die bestehenden Hilfsprogramme werden bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Es wird ein Programm für energieintensive Unternehmen geben, die ihre hohen Energiekosten nicht weitergeben können. Außerdem wird geprüft, wie zukunftsfähigen Unternehmen Unterstützung geboten werden kann, die aufgrund nicht mehr tragbarer Energiepreise die Produktion einstellen müssen. Für private Wohnungsunternehmen gibt es zudem KfW-Förderkreditprogramme.
Der Spitzenausgleich bei den Strom- und Energiesteuern für energieintensive Unternehmen wird um ein weiteres Jahr verlängert.

10. Bundesweites Ticket im Öffentlichen Nahverkehr als Nachfolger des 9-Euro-Tickets

Für das 9-Euro-Ticket soll es eine Nachfolgeregelung geben. Diskutiert wird ein neues bundesweites Nahverkehrsticket, das zwischen 49 und 69 Euro kosten soll. Der Bund will hierfür 1,5 Mrd. Euro jährlich zur Verfügung stellen, wenn die Länder eben so viel bereitstellen.

11. Verlängerung des Kurzarbeitergelds

Über den 30. September 2022 hinaus sollen die Sonderregelungen für den erleichterten Zugang von Kurzarbeitergeld bestehen bleiben. Damit wird Unternehmen und Beschäftigten Sicherheit gegeben.

12. Umsatzsteuer in der Gastronomie

Die Absenkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie für Restaurant- und Verpflegungsleistungen auf 7 Prozent besteht seit dem 1. Januar 2021 (Davor 1.7.-31.12.2020 5 %) und würde Ende 2022 auslaufen. Aufgrund der Inflation geht die Absenkung auf 7 Prozent über 2022 hinaus weiter.

13. Maßnahmen zum Schutz der Mieter (Energierecht)

Um Mieter in der aktuellen Situation zu unterstützen, soll das Energierecht so angepasst werden, dass Sperrungen von Strom und Gas verhindert werden, wenn Mieter trotz aller Vorkehrungen ihre Kosten nicht begleichen können.

14. Einführung nationale Mindestbesteuerung

Bundesfinanzminister Christian Lindner sagt dazu, dass Deutschland bereitsteht eine globale Mindestbesteuerung national einzuführen. Auch internationale Großunternehmen müssen ihren Beitrag leisten, das ist eine Frage von Steuergerechtigkeit, die langfristig Mehreinnahmen in Milliardenhöhe bringen kann.

15. Abschaffung der Doppelbesteuerung der Rente

Ab dem 1. Januar 2023 sollen Steuerzahler ihre Rentenbeiträge voll absetzen können, 2 Jahre früher als ursprünglich geplant. So werden die Steuerzahlungen für Beschäftigte reduziert. Zukünftig werden die Renten in der Auszahlungsphase im Alter besteuert.

16. Senkung der Umsatzsteuer für Gas auf 7 Prozent

Zeitlich befristet bis Ende März 2024 soll auf den Gasverbrauch der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent statt 19 Prozent gelten. Die Senkung auf 7 Prozent tritt zum 1. Oktober 2022 in Kraft.

17. Entfristen und Verbessern der Home-Office-Pauschale

Die Home-Office Pauschale soll entfristet und verbessert werden. Sie soll dauerhaft gelten. Mit der Home-Office Pauschale kann man pro Tag im Homeoffice 5 Euro ansetzen, bisher für max. 120 Tage im Jahr, auch wenn man kein eigenes Arbeitszimmer nutzt. Künftig soll das für 200 Tage im Jahr möglich sein, also max. 1000 Euro im Jahr statt bisher 600 Euro.

18. Strompreisbremse für Basisverbrauch

Die Strommenge für den Basisverbrauch sollen Privathaushalte zum vergünstigten Preis erhalten. Kleine und mittelständische Unternehmen mit Versorgertarif ebenso. Durch die Einführung einer Erlösobergrenze für Energieunternehmen sollen diese Maßnahmen finanziert werden.

19. CO2 Preis wird später erhöht

Die zum 1. Januar 2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises (zur Zeit 30 Euro pro Tonne) um 5 Euro pro Tonne im Brennstoffemissionshandel soll auf den 1. Januar 2024 verschoben werden. Die danach folgenden Erhöhungen in 2024 und 2025 verschieben sich ebenfalls um ein Jahr.

 

Unter folgendem Link können Sie Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 3. September 2022 vom Bundesfinanzministerium nachlesen:

ergebnispapier-des-koalitionsausschusses.pdf (bundesfinanzministerium.de)

Christian Lindner zu den Ergebnissen im Bundeskabinett vom 14. September 2022:

Bundesfinanzministerium – Christian Lindner zu den Ergebnissen des Bundeskabinetts

Als Steuerberater in Berlin sind wir wiederum gefordert, die Maßnahmen für unsere Mandanten umzusetzen. Die DATEV wird die entsprechenden Änderungen programmieren und uns Steuerberatern mit den kommenden Updates bereitstellen.

Dieser Text kann eine individuelle Beratung nicht ersetzen.

So können Sie Kontakt mit uns aufnehmen:

Bei Fragen können Sie uns gern anrufen (030-8620331-0) oder mailen an info@steuerberater-berlin.de.

Bleiben Sie gesund.

Dr. Alexander Georgi, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Berlin
Christiane Georgi, Steuerberaterin, Berlin

Dr. Georgi Steuerberatungsgesellschaft mbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Prinz-Handjery-Straße 77
14167 Berlin

Internet: steuerberater-berlin.de
Email: info@steuerberater-berlin.de

Berlin, 15. September 2022

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