3. Steuerforum der Finanzverwaltung in den Bolle Festsälen in Berlin

Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Berlin haben wir am 13. September 2022 das 3. Steuerforum der Finanzverwaltung in Berlin besucht.

Die Bolle Festsäle in Berlin Moabit sind eine sehr ansprechende Location für diese Veranstaltung.

1. Begrüßung und Einführung durch den Bundesfinanzminister Christian Lindner

Zunächst hat der Bundesfinanzminister Christian Lindner den „Gerechtigkeitsbegriff“ aus seiner Sicht erläutert. Die beiden linken Koalitionspartner SPD und Grüne definieren den „Gerechtigkeitsbegriff“ anders. Mit der unterschiedlichen Sicht auf die steuerlichen Themen ergeben sich daher komplexe Verhandlungen.

Er hat sich zunächst an dem Begriff „Dienstwagenprivileg“ der Grünen abgearbeitet. Es gibt kein Dienstwagenprivileg. Sollte man die 1%-Regelung abschaffen, müssten 6,5 Millionen Fahrtenbücher geschrieben werden, die die Finanzverwaltungen kontrollieren müssten. Das wäre zumindest kein Beitrag zum Bürokratieabbau.

Eine Übergewinnsteuer würde viele neue Fragen aufwerfen. In Italien sind viele Klagen zum Thema Übergewinnsteuer anhängig.

Die Homeofficepauschale soll verlängert und ab dem 1.1.2023 erweitert werden.

Steuerliche Pflichten für Photovoltaikanlagen sollen vereinfacht werden.

In einer Zeit hoher Inflation kann es nicht die Aufgabe der Politik sein, mit zusätzlichen Investitionsanreizen die Preise noch weiter in die Höhe zu treiben. Diese Instrumente hebt sich der Bundesfinanzminister für Zeiten geringerer Inflation und wirtschaftlicher Schwächephasen auf.

Im Rahmen der Digitalisierung soll Elster in Richtung eines „Easy Tax“-Programms weiterentwickelt werden.

Geldwäsche soll ernsthaft bekämpft werden.

Weiteres Ziel ist die „Kalte Progression“ zu verringern.

Der Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat einen tollen inspirierenden Vortrag gehalten.

 

2. Aktuelle Entwicklungen im nationalen Steuerrecht

Neben den Registerfällen wurden Maßnahmen gegen eine „doppelte Besteuerung“ von Renten aus der Basisversicherung besprochen.

Verfahrensrecht (Vollverzinsung und Erklärungsfristen)

Vollverzinsung: Die Altregelung von 0,5% pro Monat gilt bis zum 31.12.2018. Ab dem 1.1.2019 gilt mit 0,15% pro Monat ein neuer Zinssatz. Für Stundungs- und Hinterziehungszinsen gilt die Altregelung fort.

Steuererklärungsfristen: Steuerberater erhalten für ihre Mandanten eine Fristverlängerung für Steuererklärungen des Jahres 2021 bis zum 31.08.2023. Die Fristverlängerung wird sukzessive jährlich abgeschmolzen, so dass die Steuerberater die Steuererklärungen des Jahres 2025 wieder in den bisherigen Fristen – dann bis zum 28.02.2027 – erstellt haben müssen.

Weitere interessante Themen waren die Ertragsbesteuerung von Kryptowährungen, Gestaltung des digitalen Wandels, Fragen zur Besteuerung von Personengesellschaften und Fragen zur Grunderwerbsteuer und zur Grundsteuer.

Es war ein interessanter Tag mit vielen neuen Eindrücken und Anregungen. Wir werden das nächste Steuerforum wieder besuchen.

 

Dieser Text kann eine individuelle Beratung nicht ersetzen.

 

Bei Fragen können Sie uns gern anrufen (030-8620331-0) oder mailen an info@steuerberater-berlin.de.

Bleiben Sie gesund.

Dr. Alexander Georgi, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Berlin

Christiane Georgi, Steuerberaterin, Berlin

Dr. Georgi Steuerberatungsgesellschaft mbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Prinz-Handjery-Straße 77
14167 Berlin

Internet: steuerberater-berlin.de
Email: info@steuerberater-berlin.de

Berlin, 15. September 2022

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