Bundesregierung bringt zweites Entlastungspaket 2022 für Bürgerinnen und Bürger infolge der massiv gestiegenen Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizung und Mobilität auf den Weg

Steuerberater und deren Softwareanbieter sind wiederum gefordert, die Maßnahmen umzusetzen.

Die Inflation ist rasant angestiegen und stellt Verbraucher finanziell mehr und mehr vor Probleme. Die Preise in den Supermärkten und Tankstellen explodieren und ein Ende ist nicht so bald in Sicht. Seitens der Regierung wurde deshalb ein zweites Entlastungspaket für die Bürger geschnürt.

Im milliardenschweren zweiten Entlastungspaket, auf das sich die Ampelregierung am 27.04.2022 einigte, sind verschiedene Maßnahmen für Verbraucher enthalten.

Ab wann starten die Maßnahmen aus dem Entlastungspaket der Bundesregierung?

Zum größten Teil werden die Maßnahmen aus dem Entlastungspaket zum 1. Juni 2022 gelten. Wann genau die einzelnen Maßnahmen angekündigt wurden, erfahren Sie unten im Text in den Punkten zu den einzelnen Maßnahmen.

Angekündigte Maßnahmen / Ab wann wird die Auszahlung erfolgen:

  • einmalige Energiepreispauschale (EEP) von 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen – Auszahlung mit der Gehaltsabrechnung September 2022
  • einmaliger Kinderbonus von 100 Euro pro Kind – Auszahlung mit dem Kindergeld im Juli 2022
  • befristete Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe für drei Monate, für Benzin reduziert sich der Energiesteuersatz um 29,55 ct/Liter, für Dieselkraftstoff um 14,04 ct/Liter – vom 01. Juni -31. August 2022
  • Einmalzahlung für Empfänger von Sozialleistungen von 200 Euro – Auszahlung im Juli 2022
  • vergünstigte Tickets für den ÖPNV (Neun-Euro-Ticket) vom 01. Juni – 31. August 2022

Auf diese Maßnahmen im Entlastungspaket hat sich das Kabinett am 27. April 2022 geeinigt. Nun muss allerdings noch der Bundestag zustimmen und dann der Bundesrat. Streit könnte es bezüglich des Neun-Euro-Tickets noch geben in Hinblick auf die ÖPNV-Finanzierung. Die Länder wollen mehr Geld vom Bund. Voraussichtlich am 20. Mai 2022 wird sich die Länderkammer damit befassen.

Einmalige Energiepreispauschale (EEP):

Auszahlung von 300 Euro über den Arbeitgeber im September 2022

Die Energiepreise ziehen in Deutschland aufgrund des Ukraine-Krieges und den damit verbundenen Sanktionen der Bundesregierung zum Bezug von Öl und Gas aus Russland kräftig an. Daher hat die Regierung als Entlastungsmaßnahme eine Energiepreispauschale beschlossen.

Von der einmaligen Energiepreispauschale profitieren alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen, die in den Steuerklassen 1-5 eingruppiert sind oder als geringfügig Beschäftigte pauschal besteuert werden sowie Steuerpflichtige mit Einkünften aus Gewinneinkunftsarten §13, §15 oder §18 EStG. Die Auszahlung in Höhe von 300 Euro erfolgt über die Arbeitgeber voraussichtlich im September, wenn kein ruhendes Dienstverhältnis vorliegt. Der Betrag von 300 Euro ist nicht steuerfrei, sondern als zu versteuernder Bonus on top zum Gehalt zu verstehen. Liegt ein höherer Steuersatz bei Beschäftigten vor, bekommen diese weniger von den 300 Euro ausgezahlt als Beschäftigte mit geringerem Einkommen. Liegen Beschäftigte unter dem steuerlichen Grundfreibetrag von derzeit 10.347 Euro bekommen sie die EEP ohne Abzüge. Selbständige profitieren durch die Senkung der Einkommensteuer-Vorauszahlung.

Details werden bestimmt von der Bundesregierung noch erarbeitet. Wir als Steuerberater sind wiederum gefordert, die Änderungen umzusetzen. Die DATEV-Software wird uns Steuerberater hierbei bestimmt unterstützen.

Nach Angaben der Bundesregierung umfasst die Auszahlung der 300 Euro Energiepreispauschale ein Gesamtvolumen von 13,8 Milliarden Euro. Da die EEP aber steuerpflichtig ist, werden die Kosten durch Abzug der eingehenden Steuereinnahmen auf rund 10,4 Milliarden Euro geschätzt.

Allerdings gehen nach dieser Regelung auch einige Personengruppen komplett leer aus: Studierende ohne Nebenjob, Azubis ohne Ausbildungsvergütung und Rentner ohne Nebenjob.

EEG-Umlage – „Ökostromumlage“ (Wegfall zum 1. Juli 2022)

Ein Teil der Entlastungspakete 2022 der Bundesregierung ist auch der Wegfall der Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)-Umlage zum 1. Juli 2022. Dadurch werden Stromkunden deutlich bei den Energiekosten entlastet. Die Stromlieferanten müssen den Wegfall der EEG-Umlage an ihre Kunden weitergeben. Dies hat der Bundestag mit dem Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage und der Weitergabe dieser Absenkung an den Endverbraucher als Teil des Entlastungspakets der Bundesregierung bereits beschlossen. Die Stromlieferanten werden die EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 von bisher 3,72 Cent/Kilowattstunden auf 0,00 ct/kWh senken.

Einmaliger Kinderbonus: Auszahlung von 100 Euro pro Kind im Juli 2022

Mit dem einmaligen Kinderbonus in Form einer Einmalzahlung von 100 Euro sollen Familien besonders entlastet werden. Die Zahlung soll im Juli erfolgen. Gezahlt wird der Bonus von 100 Euro pro Kind zusätzlich zum Kindergeld an Familien, die im Juli kindergeldberechtigt sind. Ein extra Antrag ist hierfür nicht nötig.

Der Bonus wird allerdings auf den Kinderfreibetrag angerechnet. Gutverdiener, bei denen sich der Kinderfreibetrag auswirkt, werden somit kaum oder gar nicht profitieren.

Befristete Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe vom 1. Juni bis 31. August 2022

Die Energiesteuer auf Kraftstoffe wie Benzin und Diesel sowie Erdgas und Flüssiggas soll vom 1. Juni bis 31. August 2022 gesenkt werden. Laut Finanzministerium reduziert sich der Steuersatz bei Benzin um 29,55 ct/Liter und bei Diesel um 14,04 ct/Liter sowie bei Erdgas um 6,16 ct/kg und bei Flüssiggas 12,66 ct/Liter.

Die Energiesteuer ist eine Verbrauchsteuer, die in voller Höhe vom Endverbraucher getragen wird. Knapp 3,15 Milliarden Euro kostet diese Maßnahme den Staat.

Weiterhin lohnt sich aber auch in den Sommermonaten der Vergleich von Spritpreisen, da die Preise der einzelnen Tankstellen trotz Senkung variieren können.

Einmalzahlung für Empfänger von Sozialleistungen (Hartz IV)

Auszahlung von 200 Euro im Juli 2022

Für Empfänger von Sozialleistungen, wie z. B. ALG II (Hartz IV) gibt es eine zusätzliche Corona-Bonus-Zahlung von 200 Euro, die im Juli 2022 ausgezahlt werden soll.

Im Entlastungspaket ist auch für Empfänger von ALG I eine Einmalzahlung von 100 EUR vorgesehen, die ebenfalls im Juli ausgezahlt werden soll. Voraussetzung ist, dass man im Juli 2022 für mindestens einen Tag Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.

Kinderzuschuss in Höhe von 20 Euro monatlich ab 1. Juli 2022 für ALG II-Empfänger

Für Empfänger von Sozialleistungen, wie z. B. ALG II (Hartz IV) gibt es zusätzlich zum einmaligen Zuschuss für Erwachsene einen monatlichen Zuschuss für Kinder in Höhe von 20 Euro. Dieser Zuschuss wird pro Kind ab Juli 2022 regelmäßig ausgezahlt. Es muss dafür kein gesonderter Antrag gestellt werden.

Vergünstigte Tickets für den ÖPNV (Neun-Euro-Ticket für 90 Tage) ab 1. Juni 2022

Hintergrund hierfür ist, dass die Bundesregierung die Bürger dazu bringen möchte den ÖPNV zu nutzen bzw. für sich zu entdecken und dafür weniger bis gar nicht das Auto zu nutzen. Dafür wurde ein Angebot für drei Monate für unschlagbare neun Euro pro Monat und pro Person auf den Weg gebracht. Start für das Neun-Euro-Ticket ist der 1. Juni 2022. Wer beispielsweise im Juni ein Ticket kauft, kann es in diesem Monat nutzen. Für Juli oder August 2022 muss dann jeweils ein weiteres Ticket erworben werden. Das Ticket gilt für den ÖPNV und den Regionalverkehr in ganz Deutschland, aber NICHT für den Fernverkehr (ICE, IC oder EC). Also für 3 Monate insgesamt 27 Euro pro Person – ein super günstiges Angebot! Erwerben kann man das Ticket überwiegend online, aber auch an Automaten und am Schalter soll der Kauf des Neun-Euro-Tickets voraussichtlich schon im Mai 2022 möglich sein.

Auch Abo-Kunden und Besitzer von Semestertickets oder Jobtickets profitieren vom Neun-Euro-Ticket. An einer entsprechenden Lösung arbeiten die Verkehrsunternehmen derzeit. Eine Fahrradmitnahme ist nur bei einem bestehenden Abo möglich, das diese explizit beinhaltet. Alle neuen Kunden benötigen für die Mitnahme eines Fahrrades ein Extra-Ticket. Die deutsche Bahn bietet hierfür eine Fahrradtageskarte für 6 Euro an. Diese gilt den ganzen Tag im gesamten Bundesgebiet in Deutschland.

Erstes Entlastungspaket – Steuerentlastungsgesetz 2022

Zuvor hatte die Bundesregierung mit dem ersten Entlastungspaket bereits einige Maßnahmen auf den Weg gebracht. Den Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 hatte das Bundeskabinett am 16. März 2022 beschlossen. Damit sollen die Bürgerinnen und Bürger unbürokratisch und auch zum Ausgleich der Inflationsrate und der gestiegenen Energiekosten entlastet werden.

Folgende steuerliche Entlastungsmaßnahmen gelten rückwirkend zum 1. Januar 2022:

  • Arbeitnehmerpauschbetrag steigt um 200 Euro auf 1.200 Euro
  • Der Grundfreibetrag steigt von 9.984 auf 10.347 Euro um 363 Euro
  • Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) sowie die Mobilitätsprämie steigt auf 38 Cent (gilt für die Jahre 2022 bis 2026 unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel)

Als Steuerberater in Berlin sind wir wiederum gefordert, die Maßnahmen für unsere Mandanten umzusetzen. Die DATEV wird die entsprechenden Änderungen programmieren und uns Steuerberatern mit den kommenden Updates bereitstellen.

Dieser Text kann eine individuelle Beratung nicht ersetzen.

So können Sie Kontakt mit uns aufnehmen:

Bei Fragen können Sie uns gern anrufen (030-8620331-0) oder mailen an info@steuerberater-berlin.de.

Bleiben Sie gesund.

Dr. Alexander Georgi, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Berlin
Christiane Georgi, Steuerberaterin, Berlin

Dr. Georgi Steuerberatungsgesellschaft mbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Prinz-Handjery-Straße 77
14167 Berlin

Internet: steuerberater-berlin.de
Email: info@steuerberater-berlin.de

Berlin, 16. Mai 2022

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