Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Berlin werden wir immer häufiger bezüglich der Corona bedingten Novemberhilfe befragt. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer können die Novemberhilfe beantragen. Die Beantragung soll ab dem 25. November 2020 möglich sein.
Antragsberechtigt für die Novemberhilfe des Bundes sind Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen im November 2020 betroffen sind. Im Folgenden nennen wir die Antragsberechtigten „Unternehmen“.
Antragsberechtigt sind diejenigen Unternehmen, die aufgrund des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 den Geschäftsbetrieb einstellen mussten, und damit direkt betroffen sind.
Auch Pensionen, Jugendherbergen und Konzerthallen erhalten Novemberhilfe.
Auch indirekt betroffene Unternehmen erhalten Novemberhilfe. Hierzu zählen Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen.
Mittelbar betroffene Unternehmen sind auch antragsberechtigt, wenn sie regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze im Auftrag von Unternehmen, die direkt von den Maßnahmen betroffen sind, über Dritte erzielen.
Pro Woche der Schließung werden mit der Novemberhilfe 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt.
Andere vergleichbare staatliche Leistungen wie Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfen werden auf die Novemberhilfe angerechnet.
Die Bundesregierung möchte flexible Unternehmen bei der Umstellung ihrer Geschäftsmodelle unterstützen. Beispielsweise sollen Gaststätten und Lieferdienste unterstützt werden. Umsätze, die im November 2020 trotz der Schließung erzielt wurden, werden bis zu einer Höhe von 25 Prozent des Vergleichsumsatzes im November 2019 nicht angerechnet. Hiermit soll eine Förderung von über 100 Prozent verhindert werden.
Für Restaurants gilt eine Sonderregelung: siehe
Die Novemberhilfe kann über die Überbrückungshilfe-Plattform (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) elektronisch von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern vereidigten Buchprüfern und Rechtsanwälten elektronisch beantragt werden.
Dieser Text kann eine individuelle Beratung nicht ersetzten.
Bei Fragen können Sie uns gern anrufen (8620331-0) oder mailen an info@steuerberater-berlin.de.
Bleiben Sie gesund.
Dr. Alexander Georgi, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Berlin
Christiane Georgi, Steuerberaterin, Berlin
Dr. Georgi Steuerberatungsgesellschaft mbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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