Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020 aus der Sicht eines Steuerberaters in Berlin
Als Steuerberater in Berlin möchten wir im Folgenden die aus steuerrechtlicher Sicht relevanten Ergebnisse des Konjunkturpakets zusammenfassen. Es gibt eine Reihe wichtiger geplanter Gesetzesneuerungen für Unternehmen wie GmbHs, Selbständige und Start-ups.
Zur Stärkung der Binnennachfrage in Deutschland soll vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 der Mehrwertsteuersatz bzw. Umsatzsteuersatz von 19% auf 16% und der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% auf 5% gesenkt werden. Die Bundesregierung beziffert den Finanzbedarf auf 20 Milliarden EUR. Durch die Senkung der Umsatzsteuer soll die Kaufkraft gestärkt werden. Dieser Schritt ist zunächst zu begrüßen. Er stellt die Unternehmen und Selbständigen aber vor eine Reihe steuerlicher Fragen. Die Rechnungsschreibung muss verändert werden. Die Finanzbuchhaltung muss angepasst werden. Als Steuerberater in Berlin helfen wir den Unternehmen und Selbständigen hier gern weiter. Unserer Softwareanbieter DATEV hat an dieser Stelle wieder enormen Programmieraufwand. Steuerberater und Unternehmen müssen neue Konten benutzen. Durch die Senkung des Umsatzsteuersatzes entstehen viele Fragen, die wir als Steuerberater in Berlin mit unseren Mandanten diskutieren werden.
Familien erhalten einmalig einen Kinderbonus von 300 EUR je Kind. Hierzu wird das Kindergeld entsprechend aufgestockt. Der Kinderbonus wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet aber bei besserverdienenden Haushalten mit dem Kinderfreibetrag verrechnet. Das heißt, dass besserverdienende Haushalte keinen Vorteil aus der Regelung haben.
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird für die Jahre 2020 und 2021 auf 4.000 EUR erhöht. Das Bundesfinanzministerium nennt zwar einen „Entlastungsbeitrag“. Es ist zu vermuten, dass es sich um einen Schreibfehler handelt.
Die Sozialversicherungsbeiträge sollen bis 2021 maximal 40% betragen. Dieser Fakt ist wichtig für Beschäftigte, Unternehmen, GmbHs und Selbständige, da die Lohnnebenkosten somit planbar bleiben.
Es wird eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) mit einem Faktor von 2,5 gegenüber der derzeitigen AfA und maximal 25% pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021 eingeführt. Es scheint so, als ob PKWs bzw. Dienstwagen hier auch begünstigt wären.
Der steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 5 Mio. EUR bzw. 10 Mio. EUR (bei Zusammenveranlagung) erweitert. Es soll ein Mechanismus eingeführt werden, so dass dieser Verlustrücktrag unmittelbar schon finanzwirksam in der Steuererklärung 2019 nutzbar gemacht werden soll.
Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird auf den 26. des Folgemonats verschoben. Unternehmen erhalten hierdurch einen Liquiditätseffekt von 5 Mrd. EUR.
Es sollen die Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen verbessert werden. Das Körperschaftsteuerrecht soll modernisiert werden. U.a. soll ein Optionsmodell zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften und die Anhebung des Ermäßigungsfaktors bei Einkünften aus Gewerbebetrieb auf das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags erfolgen. Weitere Modernisierungen des Körperschaftsteuergesetzes erwarten wir gespannt.
Als „Innovationsprämie“ verdoppelt der Bund seinen Anteil am Umweltbonus befristet bis zum 31.12.2021. Bei einem Kauf eines E-Autos von bis zu einem Listenpreis von 40.000 EUR steigt die Förderung von 3.000 EUR auf 6.000 EUR. Es wird die Kaufpreisgrenze von reinelektrischen Dienstwagen von 40.000 EUR auf 60.000 EUR bei der Besteuerung von 0,25% erhöht.
Ein Schutzschirm für Auszubildende soll dafür sorgen, dass Schulabsolventen eine Ausbildung beginnen können und laufende Ausbildungen ordentlich beendet werden können.
Aus diesen Ausführungen wird deutlich, dass das Steuerrecht in Deutschland in dieser Zeit wiederum einem sehr dynamischen Wandel unterliegt. Eine Reihe von Gesetzesänderungen wird folgen.
Auch die Steuerfachangestellten und Mitarbeiter der Steuerberater sind in dieser Corona-Zeit in ihrem Job sehr gefordert, alle Änderungen zu verstehen, anzuwenden und die Unternehmen entsprechend beraten zu können.
Es sind auch stürmische Zeiten für Anbieter von Steuersoftware, Kassen-, Abrechnungs- oder Waren-Wirtschaftssysteme. Sämtliche durch Politiker beschlossenen Corona-Änderungen müssen programmiert werden. Als Steuerberater in Berlin nutzen wir die DATEV-Software als etablierten und größten Anbieter in Deutschland. Sprechen Sie uns an, wie auch Sie Ihre Finanzbuchhaltung komplett digital abbilden möchten.
Bei Fragen können Sie uns gern anrufen (030) 8620331-0 oder mailen an info@steuerberater-berlin.de.
Bleiben Sie gesund!
Berlin, 6. Juni 2020
Dr. Alexander Georgi, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Berlin
Christiane Georgi, Steuerberaterin, Berlin
Dr. Georgi Steuerberatungsgesellschaft mbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Prinz-Handjery-Straße 77
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