Ich bin Influencer. Muss ich Steuern zahlen?

Das Bundesfinanzministerium hat sich mit Schreiben vom 30. Juli 2020 zu folgendem interessanten Thema geäußert: „Ich bin Influencer. Muss ich Steuern zahlen?“

Die FAQ können keine steuerliche Beratung ersetzen und auch nicht alle Fragen klären.

In dem Schreiben wird unter anderem die Frage gestellt, ob Influencer Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer bezahlen müssen.

Das Finanzamt geht davon aus, dass Influencer Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, wenn sie ihre Tätigkeit nachhaltig, also wiederholt, und mit Gewinnerzielungsabsicht ausüben. Dies ist in §15 Abs. 2 Einkommensteuergesetz geregelt.

Laut Auffassung des Finanzamtes zählen auch Werbegeschenke wie Waren oder Dienstleistungen zu den Einnahmen.

Gewerbesteuer entsteht, wenn der Gewerbeertrag 24.500 EUR übersteigt (§11 Abs. 1 Nr. 1 Gewerbesteuergesetz).

Wenn Influencer eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen ausüben, besteht nach § 2 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz eine umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft. Nach § 19 Umsatzsteuergesetz wird die Umsatzsteuer bis zu einem jährlichen Umsatz von 22.000 EUR (bis 2019: 17.500 EUR) nicht erhoben, wenn im laufenden Kalenderjahr der Umsatz voraussichtlich nicht höher als 50.000 EUR ist.

Wesentlich sind die nachfolgenden Aussagen: Laut Auffassung des Finanzamts sind getestete Produkte, Einladungen in Übernachtungen in Hotels ohne Bezahlung, Einladungen zu Veranstaltungen oder kompletten Reisen als Sachzuwendungen und somit einkommensteuerlich und umsatzsteuerlich zu versteuern.

Bei Rücksendung der Waren können sich abweichende Regelungen ergeben.

Das Finanzamt rät: „Dokumentieren. Dokumentieren. Dokumentieren.“

Die sozialen Medien geraten zunehmend in den Fokus der Finanzbehörden. Durch Internetrecherchen oder Auskunftsersuchen an die Geschäftspartner der Influencer bekommen die Finanzämter einen recht guten Einblick in die Tätigkeit der Influencer.

Das Finanzamt fordert die Influencer auf, den steuerlichen Pflichten nachzukommen, da ansonsten hohe Zinszahlungen, Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafe (Steuerstraftat) drohen.

Bei Fragen können Sie uns gern anrufen (030) 8620331-0 oder mailen an

info@steuerberater-berlin.de.

Berlin, 7. September 2020

Dr. Alexander Georgi, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Berlin
Christiane Georgi, Steuerberaterin, Berlin

Dr. Georgi Steuerberatungsgesellschaft mbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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