Holding gründen in Berlin
Als Steuerberater in Berlin betreuen wir rund 35 Holdinggesellschaften in der Rechtsform der GmbH oder der UG (haftungsbeschränkt). Der Begriff Holding bedeutet „etwas halten“ und stammt vom englischen Verb „to hold“ ab. Die Holdinggesellschaft hält Anteile an anderen Unternehmen und verwaltet diese. Wir unterstützen unsere Mandanten in der Gründung einer Holdinggesellschaft und zeigen Ihnen die Vorteile auf. Am 5.5.2023 gab es in der Wirtschaftswoche folgenden Artikel: „Warum die Familie Vissmannn auf ihren Milliardendeal nur 1,5% Steuern zahlen muss. Während Kleinanleger bei jedem Wertpapierkauf vom Fiskus zur Kasse gebeten werden, bleibt der 12 Milliarden Euro schwere Verkauf von Vissmanns Klimatechnikgeschäft in die USA weitgehend steuerfrei.“
Mit langjähriger Erfahrung betreuen und beraten wir Existenzgründer in Berlin und Umgebung. In unserem Fokus liegt die Steuerberatung bei GmbH–Gründungen, gerne in Kombination mit einer Holdingstruktur. Eine Holdingkonstruktion besteht aus mindestens 2 Gesellschaften. Dabei ist die Holding, die Muttergesellschaft, das übergeordnete Unternehmen, dass Beteiligungen hält und Aufgaben der Verwaltung übernimmt. Die Holdinggesellschaft ist i.d.R. nicht operativ tätig und ist i.d.R. auch kein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer. Die Tochtergesellschaft (GmbH) übernimmt das operative Geschäft. Die in der operativen GmbH erwirtschafteten Gewinne können mittels Ausschüttung an die Holdinggesellschaft (Muttergesellschaft) fließen. Die operative GmbH ist somit wichtiger Bestandteil der Holdingstruktur. Der steuerliche Vorteil liegt in der Trennung des operativen Geschäfts und der Vermögensverwaltung. Unsere qualifizierten Mitarbeiter und Steuerberater begleiten Sie bei allen Schritten, die Ihre Holdingstruktur mit operativer GmbH betreffen.
Vorteile einer Holdinggesellschaft:
§ 8b KStG
https://www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977/__8b.html
Nach §8b KStG bleiben bei der Ermittlung des Einkommens Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft unter gewissen Bedingungen zu 95% steuerfrei. Somit werden 5% versteuert. Bei einem Steuersatz von 30% entsteht eine Steuerbelastung von ca. 1,5%.
Holdinggesellschaften dienen als Ausgangspunkt für wirtschaftliches Handeln. In einer Holdinggesellschaft werden die Unternehmensbeteiligungen gebündelt. Durch Ausschüttungen aus den Beteiligungen und Erlösen aus Verkäufen kann ein beträchtliches Vermögen in einer Holdinggesellschaft aufgebaut werden. Eine der bekanntesten Holdinggesellschaften ist Berkshire Hathaway des Starinvestors Warren Buffet. Wir betreuen „kleine“ Berkshire Hathaways, die für sich auch ein beträchtliches Vermögen angesammelt haben.
Rechenbeispiel mit 100.000 Euro – Kauf und Verkauf von Aktien
Als Ausgangspunkt für unser Rechenbeispiel gehen wir von folgendem Start aus:
Auf dem Bankkonto der GmbH befinden sich 100.000 Euro nach Steuern. Hier stellt sich die Frage, ob es besser ist, die 100.000 Euro privat auszuschütten oder in der Holding GmbH zu belassen. In unserer Tabelle erläutern wir die Situation nachfolgend.
Auf der linken Seite werden die 100.000 Euro aus der GmbH privat ausgeschüttet. Es fallen 25% Abgeltungssteuer und der Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungssteuer an. Im Ergebnis bleiben 73.625,00 Euro im Privatvermögen. In der Holding GmbH verbleiben die 100.000 Euro (versteuert) und werden nicht ausgeschüttet.
100.000 Euro BV GmbH | ||
Verdoppelung des Aktiendepots im Privatvermögen | Verdoppelung des Aktiendepots in der Holding | |
Bankkonto GmbH | 100.000,00 | 100.000,00 |
Steuerpfl. Anteil | 100.000,00 | |
Steuern 30%+Soli 5,5% | – | |
Abgeltungssteuer 25% | 25.000,00 | – |
Soli auf Abgeltungssteuer | 1.375,00 | – |
Steuerbelastung gesamt | 26.375,00 | |
Netto privat / in der Holding | 73.625,00 |
100.000,00 |
Annahme Aktienkauf und Verdoppelung | ||
Verdoppelung | 147.250,00 | 200.000,00 |
Steuerpfl. Anteil n. KapESt Steuerpfl. Anteil | 73.625,00 | (5%v. 100.000,00) 5.000,00 |
Steuern 30%+Soli 5,5% | – | 1.582,50 |
Netto bei der Holding | – | 198.417,50 |
Abgeltungssteuer 25% | 18.406,25 | 49.604,37 |
Soli auf Abgeltungssteuer | 1.012,34 | 2.728,24 |
Steuerbelastung gesamt | 19.418,59 | 52.332,61 |
Netto privat | 54.206,41 |
|
Netto gesamt im Privatvermögen | 127.831,41 | 146.084,89 |
Weiterhin werden ein Aktienkauf und eine Verdoppelung des Betrages angenommen. Die Besteuerung wird auf beiden Seiten (im Privatvermögen und in der Holding GmbH) nur vom steuerpflichtigen Anteil vorgenommen.
In der Holding GmbH beträgt der steuerpflichtige Anteil nur 5% von 100.000 Euro, also 5.000 Euro. Darauf werden Steuern in Höhe von ca. 30% und Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% erhoben. Der Betrag in der Holding GmbH liegt somit bei 198.417,50 Euro.
Im Privatvermögen werden vom steuerpflichtigen Teil in Höhe von 73.625,00 Euro 25% Abgeltungssteuer und der Solidaritätszuschlag sowie Kirchensteuer (Kirchensteuer haben wir in unserem Beispiel nicht berücksichtigt) abgezogen. Im Privatvermögen verbleiben nach Versteuerung noch 127.831,41 Euro.
Es fällt Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag an, sobald das Geld aus der Holding GmbH privat entnommen wird (die Kirchensteuern haben wir in unserem Beispiel nicht berücksichtigt). In unserem Beispiel werden die 25% Abgeltungssteuer und der Solidaritätszuschlag von 198.417,50 Euro aus der Holding GmbH berechnet. Im Ergebnis erhalten wir aus der Holding GmbH 146.084,89 Euro. Hier zeigt sich deutlich, dass die Versteuerung in der Holding GmbH einen steuerlichen Vorteil gegenüber der Ausschüttung im Privatvermögen bietet.
Übersicht über die einzelnen Punkte zur Gründung einer Holdinggesellschaft:
An dieser Stelle verweisen wir auf die Punkte zur Gründung einer GmbH, die hier identisch sind.
- Erstellung des Holding Gesellschaftsvertrages
- Klärung der Firmierung der Holding mit der IHK
- Beurkundung der Holding beim Notar (notarielle Gründung)
- Anmeldung des Bankkontos der Holding
- Anmeldung zum Handelsregister
Transparenzregister
Nach erfolgtem Eintrag der Holdinggesellschaft in das Handelsregister muss der Eintrag der Holdinggesellschaft innerhalb von 2 Wochen in das Transparenzregister erfolgen.
- Steuerliche Anmeldung der Holdinggesellschaft beim Finanzamt
Bei der steuerlichen Anmeldung ihrer Holdinggesellschaft unterstützen wir Sie gerne. Mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wird die Holdinggesellschaft beim Finanzamt angemeldet. Die Übermittlung erfolgt elektronisch an das zuständige Finanzamt durch den Steuerberater. Für die neu gegründete Holdinggesellschaft wird vom Finanzamt eine Steuernummer vergeben und an ihren zuständigen Steuerberater übermittelt.In Berlin sind vier Finanzämter für Körperschaften (I bis IV) für die Besteuerung von Kapitalgesellschaften zuständig. Die Zuständigkeit richtet sich nach bestimmten Kriterien. Die Zuständigkeit des Finanzamtes klären wir mit Ihnen bei der Anmeldung ihrer Holdinggesellschaft.
Finanzamt für Körperschaften I
Bredtschneiderstraße 5, 14057 BerlinFinanzamt für Körperschaften II
Magdalenenstr. 25, 10365 BerlinFinanzamt für Körperschaften III
Volkmarstraße 13, 12099 BerlinFinanzamt für Körperschaften IV
Magdalenenstr. 25, 10365 Berlin
Unser erfahrenes Steuerberater-Team aus Berlin freut sich auf die erfolgreiche Beratung und Betreuung Ihrer Holdinggesellschaft.
Dieser Text kann niemals eine individuelle Beratung ersetzen.
Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Berlin informieren wir Sie gerne zum Thema Gründung einer GmbH.
Wir übernehmen keine Gewähr zur Vollständigkeit und Richtigkeit der hier genannten Informationen.
Bei Fragen hierzu können Sie uns gern anrufen (030-8620331-0) oder mailen an info@steuerberater-berlin.de.
Dr. Alexander Georgi, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Berlin
Christiane Georgi, Steuerberaterin, Berlin
Dr. Georgi Steuerberatungsgesellschaft mbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Prinz-Handjery-Straße 77
14167 Berlin
Internet: steuerberater-berlin.de
Email: info@steuerberater-berlin.de
Berlin, 27. Juli 2026