GmbH-Gründung bei Dr. Georgi Berlin
Mit langjähriger Erfahrung betreuen und beraten wir Existenzgründer in Berlin und Umgebung. In unserem Fokus liegt die Steuerberatung bei GmbH–Gründungen. Ist die Rechtsformwahl getroffen, ergeben sich für die GmbH-Gesellschafter bzw. GmbH-Geschäftsführer viele Fragen rund um das Thema Steuerberatung.
14 Schritte zur GmbH Gründung
Die GmbH ist eine der häufigsten Rechtsformen einer Kapitalgesellschaft. Da die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist und damit die persönliche Haftung des Gesellschafters so gut wie ausgeschlossen ist, ergeben sich Vorteile gegenüber der Rechtsform des Einzelunternehmens.
Ein oder mehrere Personen können auf vertraglicher Basis eine GmbH gründen. Im Gesellschaftsvertrag muss sowohl die Höhe des Stammkapitals als auch die Höhe der durch die Gesellschafter zu leistenden Stammeinlagen vereinbart sein. Dieser Vertrag ist zwingend notariell zu beurkunden. Das Stammkapital bei einer GmbH beträgt mindestens 25.000 €. Bei der Überweisung der Stammeinlage vom GmbH-Gesellschafter auf das GmbH-Konto ist die genaue Angabe des Verwendungszwecks „Stammeinlage“ dringend erforderlich. Bei Gründung einer GmbH ist es verpflichtend, diese im Handelsregister einzutragen. Der Geschäftsführer der GmbH wird durch die GmbH-Gesellschafter bestimmt. Ein GmbH-Gesellschafter kann auch gleichzeitig GmbH-Geschäftsführer sein. Wird eine GmbH aufgelöst, muss dies auch notariell beurkundet erfolgen.
Wir begleiten Sie bei allen Schritten, die Ihre GmbH betreffen. Bei GmbH-Gründungen ist zu Beginn immer eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Nach Erfassung der laufenden Finanzbuchhaltung fertigen wir jährlich Jahresabschlüsse und die erforderlichen betrieblichen Steuererklärungen (Körperschaftsteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung). Sorgfältige Steuerberatung mindert das Unternehmerrisiko und entlastet damit die GmbH-Gesellschafter bzw. GmbH-Geschäftsführer. Download: Checkliste GmbH-Gründung