Die GmbH-Gründung
Die GmbH ist eine der häufigsten Rechtsformen einer Kapitalgesellschaft in Deutschland. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird von Gründern gern gewählt, da die Haftung für die Gesellschafter auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist und damit die persönliche Haftung des Gesellschafters so gut wie ausgeschlossen ist. Daraus ergibt sich ein Vorteil gegenüber der Rechtsform des Einzelunternehmens.
Mit langjähriger Erfahrung betreuen und beraten wir Existenzgründer in Berlin und Umgebung. In unserem Fokus liegt die Steuerberatung bei GmbH–Gründungen. Ist die Rechtsformwahl getroffen, ergeben sich für die GmbH-Gesellschafter bzw. GmbH-Geschäftsführer viele Fragen rund um das Thema Steuerberatung. Unsere qualifizierten Mitarbeiter und Steuerberater begleiten Sie bei allen Schritten, die Ihre GmbH betreffen. Neben der steuerlichen Anmeldung ihrer GmbH beim Finanzamt ist zu Beginn immer eine Eröffnungsbilanz zu erstellen, die die vorhandenen Vermögenswerte und Schulden zum Beginn der Geschäftstätigkeit erfasst. Die Erstellung der Eröffnungsbilanz ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht bei einer GmbH nach § 242 HGB. Nach Erfassung der laufenden Finanzbuchhaltung fertigen wir jährlich Jahresabschlüsse und die erforderlichen betrieblichen Steuererklärungen (Körperschaftsteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung). Sorgfältige Steuerberatung mindert das Unternehmerrisiko und entlastet damit die GmbH-Gesellschafter bzw. GmbH-Geschäftsführer, so dass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.
Übersicht über die einzelnen Punkte zur Gründung einer GmbH:
1. Erstellung des GmbH Gesellschaftsvertrages § 3 GmbHG
Der Gesellschaftsvertrag bildet die Basis, die rechtliche Grundlage, der GmbH. Er ist für die Gründung der GmbH unerlässlich und regelt alle wichtigen Punkte. Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden. Ohne diesen Vertrag ist die Gründung der GmbH nicht möglich.
Der Gesellschaftsvertrag muss die folgenden Punkte enthalten:
- Firma und Sitz der Gesellschaft
Die Firma muss immer die Bezeichnung GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) enthalten. Der Sitz der Gesellschaft ist im Gesellschaftsvertrag festzulegen. Nach § 4a GmbHG muss der Sitz der Gesellschaft im Inland liegen.
- Gegenstand des Unternehmens
- Der Betrag des Stammkapitals
- Die Zahl und die Nennbeträge der Geschäftsanteile jeden Gesellschafters
Anmeldung Geschäftsführer
Die Bestellung eines Geschäftsführers für die GmbH erfordert eine notarielle Beglaubigung und die Eintragung ins Handelsregister.
2. Klärung der Firmierung der GmbH mit der IHK
Der Name, unter dem die GmbH firmieren soll, muss im Vorfeld mit der IHK geklärt werden. So kann man sichergehen, dass die GmbH den gewünschten Namen erhalten kann und dieser nicht schon existiert oder eine Verwechselungsgefahr mit anderen Gesellschaften besteht. Die Klärung bezüglich der Firmierung der GmbH sollte vor dem Notartermin erfolgen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
3. Beurkundung der GmbH beim Notar (notarielle Gründung)
Steht der Notartermin an, sind alle wichtigen Fragen zur Gründung geklärt. Der Gesellschaftsvertrag liegt vor und die Firmierung ist mit der IHK geklärt. Der Gesellschaftsvertrag wird vom Notar notariell beurkundet. Die Gesellschafter und Geschäftsführer müssen hierzu anwesend sein und sich ausweisen können. Damit ist die Grundlage für den Eintrag der Gesellschaft in das Handelsregister gelegt worden.
4. Anmeldung des Bankkontos der GmbH
Zur GmbH-Gründung ist unbedingt ein Bankkonto für die Gesellschaft zu eröffnen. Die Eröffnung erfolgt nach dem Notartermin durch die Gesellschafter. Das Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro muss in der Regel mindestens zur Hälfte eingezahlt werden. Bei der Überweisung der Stammeinlage sollte als Verwendungszweck unbedingt „Stammeinlage“ angegeben werden. Der Nachweis der Einzahlung ist dem Notar zu übermitteln, damit dieser die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister vornehmen kann.
5. Anmeldung zum Handelsregister
Die Anmeldung zum Handelsregister muss notariell beglaubigt werden. Sie wird vom Notar elektronisch beim zuständigen Amtsgericht vorgenommen. Nach der Veröffentlichung im Handelsregister ist die Eintragung öffentlich über das Registerportal einsehbar. Mit der Eintragung in das Handelsregister besteht die Gesellschaft nun als Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Rechtszustand vor der Eintragung ins Handelsregister §11 GmbHG
Bevor die GmbH in Gründung in das Handelsregister eingetragen wird, besteht die Gesellschaft als solche nicht. Die Gesellschafter haften persönlich und solidarisch.
Nach erfolgtem Eintrag der GmbH in das Handelsregister muss der Eintrag der Kapitalgesellschaft innerhalb von 2 Wochen in das Transparenzregister erfolgen.
6. Gewerbeanmeldung
Nach der Gründung der GmbH muss die Gewerbeanmeldung der Gesellschaft erfolgen. Die Gewerbeanmeldung der GmbH ist gesetzlich vorgeschrieben.
7. Steuerliche Anmeldung der GmbH beim Finanzamt
Bei der steuerlichen Anmeldung erhalten Sie Unterstützung von ihrem Steuerberater. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wird beim Steuerberater ausgefüllt und elektronisch an das zuständige Finanzamt übermittelt. Das Finanzamt vergibt eine Steuernummer für die neu gegründete GmbH und übermittelt diese an ihren zuständigen Steuerberater.
In Berlin sind vier Finanzämter für Körperschaften (I bis IV) für die Besteuerung von Kapitalgesellschaften zuständig. Die Zuständigkeit richtet sich nach bestimmten Kriterien. Die Zuständigkeit des Finanzamtes klären wir mit Ihnen bei der Anmeldung ihrer GmbH.
Finanzamt für Körperschaften I
Bredtschneiderstraße 5, 14057 Berlin
Finanzamt für Körperschaften II
Magdalenenstr. 25, 10365 Berlin
Finanzamt für Körperschaften III
Volkmarstraße 13, 12099 Berlin
Finanzamt für Körperschaften IV
Magdalenenstr. 25, 10365 Berlin
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Mehr InformationenUnser erfahrenes Steuerberater-Team aus Berlin freut sich auf die erfolgreiche Beratung und Betreuung Ihrer GmbH.
Dieser Text kann eine individuelle Beratung nicht ersetzen.
Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Berlin informieren wir Sie gerne zum Thema Gründung einer GmbH.
Wir übernehmen keine Gewähr zur Vollständigkeit und Richtigkeit der hier genannten Informationen.
Bei Fragen hierzu können Sie uns gern anrufen (030-8620331-0) oder mailen an info@steuerberater-berlin.de.
Dr. Alexander Georgi, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Berlin
Christiane Georgi, Steuerberaterin, Berlin
Dr. Georgi Steuerberatungsgesellschaft mbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Prinz-Handjery-Straße 77
14167 Berlin
Internet: steuerberater-berlin.de
Email: info@steuerberater-berlin.de