Der Fachkräftemangel ist überall im Land spürbar. Um diesem Mangel entgegenzuwirken, sollen positive Anreize geschaffen werden, die zukünftige Rentner zum Weiterarbeiten motivieren sollen. Auch wir als Steuerkanzlei freuen uns natürlich darüber, wenn unsere Mitarbeiter im Rentenalter weiterarbeiten wollen und uns und unsere Mandanten mit ihrem Fachwissen weiterhin unterstützen. Die schwarz – rote Koalition aus CDU/CSU und SPD hat sich nun auf die Aktivrente ab 1.Januar 2026 geeinigt. Damit wird ein Wahlversprechen umgesetzt. Der finale Gesetzesentwurf steht allerdings noch aus. Wir berichten an dieser Stelle darüber, sobald neue Informationen vorliegen werden.
Für wen gilt die Aktivrente ab 1. Januar 2026?
Es stellt sich natürlich die Frage, ob die Aktivrente für alle Beschäftigten gilt, die das Regelrentenalter erreicht haben. Das heißt, ob Arbeitnehmer sowie Selbstständige gleichermaßen von der Aktivrente profitieren werden. Wie nun zu erfahren war, soll die neue Aktivrente zunächst nur für Arbeitnehmer gelten, nicht für Selbstständige. Wir werden hier die zukünftigen Entwicklungen im Auge behalten.
Ab wann soll die neue Aktivrente für Beschäftigte gelten?
Die neue Aktivrente kann erst mit dem Erreichen der gesetzlichen Regelarbeitsgrenze genutzt werden. Bei einer vorgezogenen Altersrente gilt die Aktivrente nicht. Die vorgezogene Altersrente ist möglich, wenn z.B. die erforderliche Anzahl an Beitragsjahren erreicht wurde, wobei hier Abschläge in Kauf genommen werden müssen, es sei denn der Beschäftigte hat 45 Beitragsjahre erreicht.
Steuer und Abgaben
Welche Vorteile bringt die neue Aktivrente ab 1. Januar 2026 mit sich? Lohnt es sich finanziell für Beschäftigte weiterzuarbeiten? Geeinigt hat man sich auf einen Betrag von bis zu 2.000 Euro, die steuerfrei monatlich dazuverdient werden können. Bei einem Hinzuverdienst von 2.000 Euro im Monat fällt somit keine Lohnsteuer an.
Wie sieht es mit der Sozialversicherungspflicht bei der Aktivrente aus? Diese Frage klärt sich abschließend, wenn der Gesetzesentwurf vom Finanzministerium vorgelegt wird.
Wir werden Sie an dieser Stelle über die neuen Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
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Dr. Alexander Georgi, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Berlin
Christiane Georgi, Steuerberaterin, Berlin
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Berlin, 2. Oktober 2025