Aktivrente

Einführung Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmern im Rentenalter ab 1. Januar 2026

Update Aktivrente 2026 – 2.000 Euro steuerfrei pro Monat 
§ 3 Nr. 21 EStG

Der Fachkräftemangel ist überall im Land spürbar. Um dem entgegenzuwirken, setzt der Gesetzgeber seit 1. Januar 2026 auf einen konkreten Anreiz: die Aktivrente. Ziel ist es, Arbeitnehmer im Rentenalter zur Weiterarbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze zu motivieren und damit die Wirtschaft zu stärken. Auch wir als Steuerkanzlei freuen uns natürlich darüber, wenn unsere Mitarbeiter im Rentenalter weiterarbeiten wollen und uns und unsere Mandanten mit ihrem Fachwissen weiterhin tatkräftig unterstützen. Für Unternehmen ist das ein Hebel zur Fachkräftebindung und zur Sicherung von Know-how – insbesondere dort, wo Erfahrung und Prozesswissen kritisch sind.

Die Aktivrente ist keine neue Rentenart, sondern eine steuerliche Förderung.

Sie ist in § 3 Nr. 21 EStG geregelt:  https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html

Kernpunkt: Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und sozialversicherungspflichtig angestellt sind, können bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei hinzuverdienen. Verdienste oberhalb dieser Grenze sind nur insoweit steuerpflichtig, wie sie die 2.000 Euro überschreiten.

Lohnabrechnung: Umsetzung über eigene Lohnart

Die Aktivrente muss in der Lohnabrechnung:

  • über eine gesonderte, eigene Lohnart abgebildet werden,
  • getrennt vom regulären Arbeitslohn ausgewiesen werden,
  • steuerfrei sein,
  • aber voll sozialversicherungspflichtig abgerechnet werden.

Wichtig für die Praxis: Die Aktivrente ist steuerfrei, aber voll sozialversicherungspflichtig und muss in der Lohnabrechnung über eine gesonderte, eigene Lohnart abgebildet werden. Die DATEV eG unterstützt uns dabei und setzt die Aktivrente in den Lohnprogrammen um. Dies wird in einer der nächsten Programmversionen umgesetzt.

Kurzüberblick

  • Rechtslage: Aktivrente ist seit 01.01.2026 in Kraft
  • Rechtsgrundlage: § 3 Nr. 21 EStG
  • Vorteil: Bis zu 2.000 € pro Monat steuerfrei
  • Über 2.000 €: Nur der übersteigende Betrag ist steuerpflichtig
  • Progressionsvorbehalt: Nein, die Aktivrente unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt
  • Begünstigt: Nur sozialversicherungspflichtig angestellte Arbeitnehmer nach Erreichen der Regelaltersgrenze
  • Nicht begünstigt: Beamte, Selbstständige, Land- und Forstwirte und Minijobber erhalten keine Aktivrente.

  • Payroll: Umsetzung über eigene Lohnart, die steuerfreien Beträge müssen in der Lohnabrechnung und der Lohnsteuerbescheinigung gesondert ausgewiesen werden, steuerfrei + voll SV-pflichtig
  • SV: Krankenversicherung (KV)/Pflegeversicherung (PV) werden geteilt (je zur Hälfte Arbeitgeber/Arbeitnehmer), Arbeitgeber (nur AG-Anteil) zahlt zusätzlich Rentenversicherung (RV)/Arbeitslosenversicherung (AV); Rentensteigerung beim Arbeitnehmer (Rentner) nur bei Verzicht auf RV-Freiheit möglich
  • Evaluation: Prüfung der Wirksamkeit nach 2 Jahren

Gesetzlicher Hintergrund: Wie die Aktivrente eingeführt wurde

Die Aktivrente ist das Ergebnis eines Gesetzgebungsverfahrens:

  • Oktober 2025: Vorstellung des Gesetzentwurfs durch die Bundesregierung
  • Dezember 2025: Beschluss im Bundestag
  • Dezember 2025: Zustimmung des Bundesrats
  • Dezember 2025: Verkündung im Bundesgesetzblatt
  • Januar 2026: Inkrafttreten der Aktivrente

Damit ist die Aktivrente seit 2026 verbindliche Rechtslage.

Wer erhält die Aktivrente ab 1. Januar 2026?

Die Aktivrente erhalten nur Arbeitnehmer, die:

  1. sozialversicherungspflichtig angestellt sind und
  2. die Regelaltersgrenze erreicht haben (regelmäßig 67 Jahre inkl. Übergangsregelungen).

Die Aktivrente gilt unabhängig davon, ob bereits Rente bezogen wird oder der Rentenbezug aufgeschoben wurde. Sie gilt ab dem Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

Die Aktivrente erhalten nur sozialversicherungspflichtig angestellte Arbeitnehmer. Arbeitnehmer müssen außerdem die Regelarbeitsgrenze erreicht haben. Das bedeutet, dass Sie das 67. Lebensjahr, einschließlich Übergangsregelung, erreicht haben müssen.

Keine Aktivrente bei vorgezogener Altersrente

Bei einer vorgezogenen Altersrente gilt die Aktivrente nicht. Entscheidend ist die Regelaltersgrenze. Die vorgezogene Altersrente ist möglich, wenn z.B. die erforderliche Anzahl an Beitragsjahren erreicht wurde, wobei hier Abschläge in Kauf genommen werden müssen, es sei denn der Beschäftigte hat 45 Beitragsjahre erreicht.

Wer erhält die Aktivrente nicht?

Keine Aktivrente erhalten:

  • Beamte

  • Selbstständige

  • Land- und Forstwirte

  • Minijobber

Weiterbeschäftigung: Was muss arbeitsvertraglich beachtet werden?

Die Aktivrente begründet keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Wird eine Weiterbeschäftigung vereinbart, muss der Arbeitsvertrag geprüft werden.

Wichtig: Enthält der bestehende Arbeitsvertrag eine Altersgrenzenklausel, muss für die Weiterbeschäftigung ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen werden.

Steuern: 2.000 Euro steuerfrei – darüber regulär steuerpflichtig

Welche Vorteile bringt die neue Aktivrente ab 1. Januar 2026 mit sich? Lohnt es sich finanziell für Beschäftigte weiterzuarbeiten? Arbeitnehmer können bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Es handelt sich um einen Steuerfreibetrag. Verdient ein Arbeitnehmer mehr, ist nur der über 2.000 Euro hinausgehende Betrag zu versteuern. Beispielsweise müssten von 2.500 Euro Hinzuverdienst im Monat 500 Euro versteuert werden.

Beispiel:

  • 500 Euro Hinzuverdienst
  • 000 Euro steuerfrei
  • 500 Euro steuerpflichtig

Kein Progressionsvorbehalt

Die Aktivrente unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.

Sozialversicherung: Aktivrente bleibt voll SV-pflichtig

Die Aktivrente ist sozialversicherungspflichtig:

  • KV/PV-Beiträge werden zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geteilt.
  • Für Rentner gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung der ermäßigte Beitragssatz von 14 Prozent.
  • Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.
  • Diese Beiträge (RV) erhöhen grundsätzlich nicht die Rentenansprüche des Arbeitnehmers.

Option: Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit

Der Arbeitnehmer kann nach Erreichen der Regelaltersgrenze auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten. Dann führen zusätzliche RV-Beiträge des Arbeitnehmers zu zusätzlichen Entgeltpunkten und damit zu einer Erhöhung der Rente.

Rechenbeispiel Minijob 603 Euro im Vergleich zur Aktivrente 1.000 Euro

Beispiel Aktivrente   1.000 Euro

     
      
 

AG

AN

 

Beitragssatz Hälfte

Beitragssatz gesamt

KV

73,00

73,00

je zur Hälfte AG/AN

7,30%

14,60%

RV

93,00

0,00

Hälfte AG

9,30%

18,60%

AV

13,00

0,00

 Hälfte AG

1,30%

2,60%

PV

36,00

36,00

je zur Hälfte AG/AN

1,80%

3,60%

durchschnittl. Zusatzbeitrag KV

14,50

14,50

je zur Hälfte AG/AN

1,45%

2,90%

      
      
      

SV-Beiträge gesamt

229,50

123,50

   

Brutto AG/Netto AN

1229,50

876,50

  

 35,3%

      
      

Beispiel Minijob 603 Euro

    

31,17%

 

AG

AN

   

Pauschalbeitrag KV

13%

0,00%

   

PV

0,00%

0,00%

   

U1

0,80%

0,00%

   

U2

0,22%

0,00%

   

AV

0,00%

0,00%

   

U3

0,15%

0,00%

   

Steuer 2% pauschal

2,00%

0,00%

   

SV-Beiträge gesamt

187,95

0

   

Brutto AG/Netto AN

790,95

603,00

   

Evaluation nach zwei Jahren

Nach zwei Jahren soll der Erfolg und die Wirksamkeit der Aktivrente überprüft werden.

FAQ zur Aktivrente

1) Ist die Aktivrente seit 2026 beschlossen?

Ja. Die Aktivrente ist seit 1. Januar 2026 in Kraft. Das Gesetz wurde nach Beschluss in Bundestag und Zustimmung im Bundesrat im Bundesgesetzblatt verkündet und gilt seit Jahresbeginn 2026.

2) Ab wann gilt die Aktivrente genau?

Die Aktivrente gilt seit 1. Januar 2026. Für den einzelnen Arbeitnehmer gilt sie ab dem Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

3) Wo ist die Aktivrente gesetzlich geregelt?

Die Aktivrente ist in § 3 Nr. 21 EStG geregelt.

4) Wie hoch ist die Aktivrente?

Die Aktivrente beträgt bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei.

5) Sind 2.000 Euro wirklich komplett steuerfrei?

Ja, bis zur Grenze von 2.000 Euro pro Monat ist der Betrag steuerfrei, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

6) Was passiert, wenn ich mehr als 2.000 Euro im Monat verdiene?

Dann ist nur der Betrag oberhalb von 2.000 Euro steuerpflichtig. Der Teil bis 2.000 Euro bleibt steuerfrei.

7) Unterliegt die Aktivrente dem Progressionsvorbehalt?

Nein. Die Aktivrente unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.

8) Wer bekommt die Aktivrente?

Nur sozialversicherungspflichtig angestellte Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, erhalten die Aktivrente.

9) Bekomme ich die Aktivrente auch, wenn ich schon Rente beziehe?

Ja. Die Aktivrente gilt unabhängig davon, ob bereits Rente bezogen wird oder ob der Rentenbezug aufgeschoben wurde.

10) Bekomme ich die Aktivrente auch, wenn ich meine Rente aufschiebe?

Ja. Die Aktivrente gilt auch bei aufgeschobenem Rentenbezug.

11) Gilt die Aktivrente bei vorgezogener Altersrente?

Nein. Bei vorgezogener Altersrente gilt die Aktivrente nicht.

12) Gilt die Aktivrente für Minijobber?

Nein. Minijobber sind ausdrücklich ausgeschlossen.

13) Gilt die Aktivrente für Selbstständige?

Nein. Selbstständige erhalten keine Aktivrente.

14) Gilt die Aktivrente für Beamte?

Nein. Beamte erhalten keine Aktivrente.

15) Gilt die Aktivrente für Land- und Forstwirte?

Nein. Land- und Forstwirte sind von der Aktivrente ausgeschlossen.

16) Muss die Aktivrente beantragt werden?

Nein, die Aktivrente ist keine zusätzliche Rentenart und deshalb auch keine Leistung der deutschen Rentenversicherung. Es handelt sich im einen Steuerbonus, für den die Finanzämter zuständig sind.

17) Habe ich einen Anspruch darauf, weiterzuarbeiten, um die Aktivrente zu erhalten?

Nein. Die Aktivrente begründet keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Die Weiterbeschäftigung muss mit dem Arbeitgeber vereinbart werden.

18) Muss ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen werden?

Wenn der bestehende Vertrag eine Altersgrenzenklausel enthält, muss ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen werden. Ohne Altersgrenzenklausel ist eine Prüfung trotzdem sinnvoll.

19) Wie muss die Aktivrente in der Lohnabrechnung erfasst werden?

Über eine gesonderte, eigene Lohnart, getrennt vom regulären Lohn. Die Lohnart ist steuerfrei, aber voll sozialversicherungspflichtig.

20) Ist die Aktivrente sozialversicherungspflichtig?

Ja. Die Aktivrente ist voll sozialversicherungspflichtig.

21) Wer zahlt Kranken- und Pflegeversicherung auf die Aktivrente?

Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

22) Welcher Beitragssatz gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung für Rentner?

Es gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14 Prozent.

23) Zahlt der Arbeitgeber weiterhin Renten- und Arbeitslosenversicherung?

Ja. Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte der Beiträge (Arbeitgeberanteil) zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Beiträge zur RV kommen dabei aber nicht dem einzelnen Arbeitnehmer zugute.

24) Kann ich durch Aktivrente zusätzliche Rentenpunkte bekommen?

Ja, wenn der Arbeitnehmer nach Erreichen der Regelaltersgrenze auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet. Dann führen zusätzliche RV-Beiträge zu Entgeltpunkten und können die Rentenzahlung erhöhen.

25) Wird die Aktivrente wieder abgeschafft?

Dazu gibt es keine Aussage. Es ist jedoch vorgesehen, dass nach zwei Jahren der Erfolg und die Wirksamkeit überprüft werden.

26) Kann ich mehrere Arbeitgeber zeitgleich haben mit der Aktivrente?

Mehrere Dienstverhältnisse sind bei der Aktivrente gleichzeitig nicht möglich. Die Aktivrente wird beim ersten Dienstverhältnis abgerechnet. (Steuerklassen I – V) Hat der Arbeitnehmer die Steuerklasse VI, dann benötigt der Arbeitgeber eine Bestätigung vom Arbeitnehmer, dass die Aktivrente nicht schon in einem anderen Dienstverhältnis berücksichtigt wird.

27) Sind Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder ein Bonus steuerfrei mit der Aktivrente?

Ja, wenn die Sonderzahlungen den Freibetrag von 2.000 Euro nicht übersteigen. Übersteigt die Sonderzahlung den Freibetrag von 2.000 Euro, so ist der übersteigende Teil steuerpflichtig zu behandeln.

Wir werden Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden halten.

Dieser Text kann eine individuelle Beratung nicht ersetzen.

Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Berlin informieren wir Sie gerne zum Thema DATEV Unternehmen online.

Wir übernehmen keine Gewähr zur Vollständigkeit und Richtigkeit der hier genannten Informationen.

Bei Fragen hierzu können Sie uns gern anrufen (030-8620331-0) oder mailen an info@steuerberater-berlin.de.

Dr. Alexander Georgi, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Berlin
Christiane Georgi, Steuerberaterin, Berlin

Dr. Georgi Steuerberatungsgesellschaft mbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Prinz-Handjery-Straße 77
14167 Berlin

Internet: steuerberater-berlin.de
Email: info@steuerberater-berlin.de

Berlin, 10. Februar 2026

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